Was ist Quellwasser?

Was ist Quellwasser?

Quellwasser ist nicht gleich Quellwasser

Nicht alles, was aus einer Quelle sprudelt, darf in Deutschland als Quellwasser verkauft werden. Im Allgemeinen handelt es sich um natürliches Wasser, das gespeist von Oberflächenwasser durch zahlreiche Boden- und Gesteinsschichten gesickert ist und sich dabei mit Mineralien und Spurenelementen angereichert hat.

Meistens ist dieser Weg so lang, dass er das Wasser zuverlässig desinfiziert, sodass keine Bakterien oder Viren mehr darin zu finden sind. Zudem sorgen die mitgenommenen Mineralstoffe für den typischen Geschmack. Um es als Quellwasser in den Handel bringen zu können, muss das unterirdische Reservoir sicher vor Schadstoffeintrag sein, etwa durch Nitrate aus der Landwirtschaft. Ebenso unterliegen alle möglichen Schadstoffe strengen Kontrollen.

Quellwasser: In Deutschland streng kontrolliert

Was Quellwasser oder Brunnenwasser ist, definiert die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV). Gleichzeitig muss es die strengen Richtlinien der Trinkwasserverordnung (TrinkWV) mit ihren speziellen Anforderungen und Grenzwerten bei Wasser für den menschlichen Gebrauch einhalten. Das bedeutet, dass Quellwasser rein und für den Verzehr uneingeschränkt geeignet ist.

Die amtliche Definition von Quellwasser

Mit Quellwasser bezeichnet die Mineral- und Tafelwasserverordnung Wasser, das aus unterirdischen Wasservorkommen stammt und aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird. Die Abfüllung in die für den Verbraucher vorgesehenen Behältnisse hat direkt am Quellort zu geschehen. Im Handel muss es auf dem Etikett mit „Quellwasser“ gekennzeichnet sein.

Was ist der Unterschied von Quellwasser zu Mineralwasser und Heilwasser?

Bei Quellwasser ist im Gegensatz zu Mineralwasser kein Mindestgehalt an mineralischen Substanzen vorgeschrieben. Heilwasser zeichnet sich durch eine besondere Zusammensetzung aus und muss einen gesundheitlichen Effekt nachweisen. Es gilt nicht als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel. Daher benötigt es eine offizielle Zulassung durch das Bundesamt für Arzneimittel (BfArM). Bei Quellwasser ist das nicht notwendig.

Keine chemischen Zusätze erlaubt

Der Begriff natürlich besagt, dass keine chemischen Zusätze oder spezielle Filtertechniken zur Aufbereitung von Quellwasser erlaubt sind. Zulässig ist der Entzug von Eisen, Schwefel und Arsen ebenso wie bei Mineralwasser erlaubt. Eine Ozonierung ist ebenfalls möglich wie auch der Zusatz von Kohlensäure.

Quellwasser und Säuglingsnahrung

Nach § 2 Abs. 2 darf Quellwasser nur dann mit dem Hinweis für die Herstellung von Säuglingsnahrung geeignet in den Verkehr gebracht werden, wenn es strenge Grenzwerte für Mineralien und Schadstoffe erfüllt. Dazu gehören Nitrat, Nitrit, Arsen und Uran.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

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