Die wichtigsten Versicherungen für die Gastronomie: Darauf kommt es an!

Die wichtigsten Versicherungen für die Gastronomie: Darauf kommt es an!

Ohne diese Versicherungen geht es in der Gastronomie nicht

Wer ein Restaurant oder einen anderen Betrieb in der Gastronomie eröffnet, muss neben einem ausgefeilten Konzept und geeignetem Standort auch innerbetriebliche Überlegungen anstellen. Insbesondere der Schutz des teuren Inventars oder die Abdeckung von Schäden, die man ggf. bei Kunden verursacht, sollten durch die richtigen Versicherungen abgedeckt sein. Einige davon sind unverzichtbar. Letztlich entscheidet immer das persönliche Finanzpolster, worauf man verzichten kann. Aber gerade bei geringen finanziellen Möglichkeiten sollte man nicht am falschen Ende sparen.

Die Betriebshaftpflicht ist besonders wichtig in der Gastronomie

Es gibt drei besonders wichtige Versicherungspolicen in der Gastronomie, ohne die kein Restaurant überhaupt erst seine Pforten öffnen sollte. Neben der Rechtschutzversicherung und der Geschäftsinhaltsversicherung ist dies vor allem die Betriebshaftpflicht. Diese Versicherung übernimmt die Regulierung von Schäden Dritter (also zum Beispiel bei Gästen), die durch den Gastronomiebetrieb direkt oder indirekt verursacht werden. Versichert sind dabei sowohl der Inhaber als auch die Mitarbeiter sowie Maschinen oder bestimmte Gegenstände. Lässt etwa die Servicekraft die Suppe auf den Gast fallen, zahlt die Betriebshaftpflicht die daraus entstehenden Schäden des Gastes. Sie deckt auch Schäden außerhalb des Betriebs ab, sofern sie im ursächlichen Zusammenhang mit der gastronomischen Leistung stehen, also etwa, wenn der Pizzalieferdienst oder Cateringdienst einen verdorbenen Salat abliefern und die Kunden dadurch erkranken. Abgedeckt sind also sowohl Personen- als auch Sachschäden. Sogar Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) sind inbegriffen. Da die Auswirkungen von kleinen Fehlern in der Gastronomie unglaublich groß sein können, ist die Betriebshaftpflicht absolut unverzichtbar für jeden Restaurantbetreiber. Die Kosten variieren nach Größe des Betriebs (Anzahl der Mitarbeiter) sowie der genauen Betriebsart, aus der sich unterschiedliche Gefahren ergeben. So ist der Betrieb eines Cafés ungefährlicher als der Betrieb einer offenen Friteuse in einem Food Truck.

Rechtschutzversicherung für die Gastronomie

Auch in der Gastronomie kommt es ab und zu zu einem Rechtsstreit. Abgedeckt sind von der gastronomischen Rechtsschutzpolice allerdings nur betriebliche Angelegenheiten. Persönliche Angelegenheiten, die Sie oder Ihre Mitarbeiter als Privatpersonen betreffen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Oft lassen sich private Policen aber als Zusatz zur betrieblichen Rechtschutzversicherung abschließen. Eine solche Versicherung deckt die erste anwaltliche Beratung ebenso ab wie weitere Anwalts- und Gerichtskosten. Bei Streitigkeiten in der Gastronomie müssen häufig Gutachten angefertigt werden. Auch das wird von einer guten Police abgedeckt. Die Kosten für diese Versicherung variieren wiederum je nach Art des Gastronomiebetriebs und der Zahl der Mitarbeiter. Achten Sie darauf, dass die Module der Police die benötigten Segmente wirklich abdecken. Sind Sie beispielsweise Besitzer der Immobilie, können Sie auf den Mieterschutz verzichten. Arbeitsrechtschutz sollte hingegen bei eventuellen Klagen von Mitarbeitern immer inbegriffen sein.

Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihr Inventar

Ohne Inventar können Sie den Laden im wahrsten Sinne des Wortes dichtmachen. Viele Schadensereignisse kommen infrage, gegen die man sich mit der Geschäftsinhaltsversicherung finanziell absichern kann. Dazu zählen etwa Sturmschäden oder Wasserrohrbruch. Auch Verluste durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus deckt diese Versicherung ab. Schäden durch Feuer sind in der Gastronomie besonders häufig. Achtung: Ist Ihr Betrieb besonderen Gefahren ausgesetzt (etwa durch die Lage an einem Fluss oder See), sollte die Versicherung um Elementarschäden erweitert werden. Bezahlt werden Schäden an Waren und Vorräten, der Büroeinrichtung und anderer kaufmännischer Einrichtung (z. B. Kasse) sowie der technischen Ausstattung (Küchengeräte etc.). Auch bei dieser Versicherung hängen die Kosten von Art und Größe des Gastrobetriebs ab. Nicht abgedeckt sind allerdings Ausfälle durch die Betriebsunterbrechung oder Schäden am Inventar, die ohne äußere Einflüsse auftreten (z. B. Bedienfehler). Hierfür sollten ggf. eigene Versicherungen abgeschlossen werden. Viele Gastronomen schwören außerdem auf die Betriebsschließungsversicherung, die Ausfälle abdeckt, die durch eine behördlich angeordnete Schließung des Restaurants verursacht werden.

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