Arbeit und Schwangerschaft: Was ist das Mutterschutzgesetz?

Arbeit und Schwangerschaft: Was ist das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz soll die Rechte von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz gewährleisten und ihnen den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit in dieser wichtigen Lebensphase bieten. 2018 wurde eine grundlegende Reform durchgeführt, die die alten Verordnungen neu regelt und nun auch Schülerinnen und Studentinnen einbezieht.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das reformierte Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Davon sind also nicht nur Vollzeit-Arbeitnehmerinnen betroffen, sondern auch Frauen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Hausangestellte und Ähnliches. In besonderen Fällen gelten die Regelungen auch für Schülerinnen und Studentinnen. Was sind die

Ziele des Mutterschutzes?

Durch die Schwangerschaft ist die Leistungsfähigkeit einer Frau nachhaltig beeinträchtigt. Zudem besteht bei besonderen Belastungen Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind. Der Mutterschutz stellt sicher, dass sich daraus keine beruflichen Nachteile für die Frau ergeben und ihre Rechte am Arbeitsplatz gewahrt werden.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin an die zuständigen Stellen zu melden. Das sind das Gewerbeaufsichtsamt oder staatliche Arbeitsschutzämter. Damit will man sicherstellen, dass die Arbeitnehmerin vor gesundheitlichen Gefahren geschützt wird und sich die Chefetage bei Verstößen nicht mit angeblichem Unwissen herausreden kann. Gegebenenfalls kann eine Frau sich bei dieser Aufsichtsbehörde melden und klären lassen, ob die Arbeitsbedingungen gesetzeskonform sind. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, für Abhilfe zu sorgen und für eine gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen.

Mutterschutz ist auch Kündigungsschutz!

Noch so eine können wir nicht gebrauchen! War man noch vor hundert Jahren geneigt, schwangere Frauen der Einfachheit halber vor die Tür zu setzen, ist das heutzutage nicht mehr möglich. Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach Entbindung ist eine Kündigung rechtlich so gut wie ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen möglich. Ebenso sind Entlassungen nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche nicht gestattet.

Urlaub ist Urlaub!

Mit einer Schwangerschaft ist eine Frau ohnehin schon so gebeutelt, dass sie Urlaub dringender nötig hat denn je. Mutterschutzfristen und damit einhergehende vorübergehende Beschäftigungsverbote bedeuten nicht, dass der Arbeitgeber deswegen Urlaubstage streichen kann: Die Urlaubsansprüche bleiben trotzdem bestehen.

Was sind Mutterschutzfristen?

Das Mutterschutzgesetz sieht einige generelle Beschäftigungsverbote vor. Dazu gehören Nachtschichten, Arbeit am Fließband oder im Akkord sowie an Sonntagen. Je nach Arbeit sind mit einem ärztlichen Attest weitere Beschränkungen möglich.

In den letzten sechs Wochen vor dem Termin zur Entbindung darf eine Mutter nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter beschäftigt werden. Nach der Geburt herrscht für acht Wochen Beschäftigungsverbot, im Falle einer Frühgeburt oder bei Geburt von Mehrlingen für zwölf Wochen. Eine Ausweitung auf zwölf Wochen ist auch bei Behinderung des Neugeborenen möglich.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

© 2024 Sandoro GmbH