Wenn ein Unfall passiert: Was macht ein Durchgangsarzt?

Wenn ein Unfall passiert: Was macht ein Durchgangsarzt?

Viele Berufstätige machen nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall zum ersten Mal Bekanntschaft mit einem Durchgangsarzt. Alle Unfälle müssen der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Was ist ein D-Arzt, und was macht er anders als der normale Hausarzt?

Was ist der Unterschied zwischen Durchgangsarzt und Betriebsarzt?

Durchgangsarzt und Betriebsarzt sind Schlüsselfiguren im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Während der Betriebsarzt die Gesundheit überwacht, ist der D-Arzt bei Unfällen zuständig, die auf der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Zuhause und Arbeitsstätte passieren. Mit dem Betrieb selbst hat er nichts zu tun, denn er wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellt. Hier sind alle Arbeitnehmer, Schüler und privat Pflegenden versichert - unabhängig von der Krankenversicherung.

Wer bestellt den D-Arzt?

Der Durchgangsarzt wird von den Berufsgenossenschaften bestellt. Von deren zuständigen Landesverbänden erhält er die Zulassung für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlungen. Die Gesetzliche Unfallversicherung ist nach § 25 des Sozialgesetzbuches (SGB VII) verpflichtet,

  • den durch einen Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschaden frühzeitig zu beseitigen,
  • den Arbeitsplatz des Versicherten zu sichern,
  • alle notwendigen Hilfsmittel zu stellen und
  • im Falle der Pflegebedürftigkeit entsprechende Leistungen zu erbringen.

Das alles umzusetzen ist die Aufgabe des Durchgangsarztes.

Welche Fachrichtung haben Durchgangsärzte?

Die meisten Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie. Seit 2011 dürfen auch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie Durchgangsärzte werden. So ist sichergestellt, dass der D-Arzt über ausreichende klinische Erfahrung und Fachkenntnisse verfügt, wie sie für Verletzungen nach Unfällen notwendig sind.

Wer muss zum Durchgangsarzt?

Nach § 193 SGB VII ist man verpflichtet, jeden Arbeits- oder Wegeunfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Das gilt für Arbeitnehmer, Schüler, Pflegepersonen und Selbständige, die freiwilliges Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sind. Wichtig ist das vor allem, wenn Folgeerkrankungen oder längere Arbeitsunfähigkeit drohen. Nur dann übernimmt die DGUV alle Kosten, die bei Behandlung und Nachsorge anfallen.

Das Durchgangsarztverfahren und seine Ausnahmen

Das Durchgangsarztverfahren wird erforderlich, wenn

  • die Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit über den Tag des Unfalls hinaus führt,
  • die Behandlung länger als eine Woche dauert,
  • die Verordnung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln notwendig wird oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung infolge eines vorausgegangenen Unfallgeschehens handelt.

Ausnahmen vom Durchgangsarztverfahren sind möglich:

  • Bagatellverletzungen, die maximal eine Wochen Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, dürfen vom Hausarzt versorgt werden.
  • Berufskrankheiten sind gesondert zu bearbeiten.
  • Verletzungen von Augen, Zähne oder HNO müssen umgehend von einem entsprechenden Spezialisten behandelt werden.
  • Schwere traumatische Verletzungen wie Frakturen und Verbrennungen erfordern eine sofortige intensivmedizinische Versorgung im Krankenhaus.

Brauche ich für den Durchgangsarzt eine Überweisung?

Theoretisch sollte jeder Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sofort einen Durchgangsarzt aufsuchen. Die Realität sieht eher so aus, dass er bei seinem Hausarzt oder in der Notaufnahme einer Klinik landet. Der Hausarzt muss ihn dann an einen D-Arzt verweisen. In den Notaufnahmen und Unfallambulanzen von Krankenhäusern arbeiten D-Ärzte, die alles Notwendige veranlassen.

Was macht der Durchgangsarzt?

Der D-Arzt ist für die richtige Diagnose und Erstbehandlung verantwortlich. Als Vertreter der DGUV hat er eine etwas andere Arbeitsweise als ein Hausarzt. Vor allem muss er feststellen, ob er überhaupt zuständig ist - ob es sich also wirklich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Sind Heilbehandlungen notwendig, koordiniert er alle erforderlichen Maßnahmen und schreibt Überweisungen an entsprechende Fachärzte, etwa zum Röntgen bei Knochenbrüchen. Leichte Verletzungen kann auch der Hausarzt versorgen. Persönlich darf ein D-Arzt nur maximal ein Fünftel seiner Patienten weiterbehandeln. Zur Koordination aller Therapiemaßnahmen gehört das Verschreiben von Heilbehandlungen und Hilfsmitteln. Das gilt für Physiotherapie, Massagen, Gehhilfe oder Rollstuhl. Spätestens nach Abschluss der Therapie muss der Patient noch einmal vorstellig werden, damit der D-Arzt den Behandlungserfolg kontrollieren kann. Das ist notwendig für den Durchgangsarztbericht (D-Bericht), den er für den Träger der Unfallversicherung verfassen muss. Dieser kümmert sich gegebenenfalls auch um Haftungsansprüche aus dem Unfallgeschehen.

Unterschiede zwischen Hausarzt und Durchgangsarzt

Hausärzte und Fachärzte arbeiten mit der Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung zusammen, wohingegen der Durchgangsarzt für die Gesetzliche Unfallversicherung tätig ist. Das bedeutet, dass Sie Ihre Krankenkassenkarte hier nicht benötigen. Darüber hinaus müssen Sie bei Medikamenten, Heilmittelverordnungen und Hilfsmitteln keine Zuzahlung leisten - das übernimmt die Unfallversicherung.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

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