Was macht ein Betriebsarzt?

Was macht ein Betriebsarzt?

Viele Arbeitnehmer fühlen sich bei Erwähnung des Betriebsarztes unwohl. In der Regel zu Unrecht, denn er hilft arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen und Berufskrankheiten rechtzeitig zu erkennen. Daher muss er ein kritisches Auge auf den Arbeitsschutz in einem Betrieb haben und in einem vertrauensvollen Verhältnis zu Arbeitnehmern und Arbeitgeber stehen.

Was ist ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Zu seiner Ausbildung gehört eine spezielle Qualifikation auf den Gebieten Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Technik, Wirtschaft, Sozialversicherungswesen und anderen, die in der normalen ärztlichen Ausbildung keine Rolle spielen. Als Therapeut kommt er im Regelfall nur als Ersthelfer und in medizinischen Notfällen zum Einsatz.

Welche Rolle spielt der Betriebsarzt in einem Unternehmen?

Alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter müssen einen Betriebsarzt vorweisen. In kleineren Betrieben handelt es sich dabei in der Regel um einen extern bestellten Arzt, größere Unternehmen und der öffentliche Dienst leisten sich mindestens einen eigenen Betriebsarzt. Er ist Mitglied des Arbeitsschutzausschusses und zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines Betriebsarztes regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Demnach hat er eine beratende Funktion in den Bereichen

  • Arbeitssicherheit,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Unfallvermeidung,
  • Arbeitsplatzgestaltung und
  • Gesundheitsförderung einschließlich
  • Prävention,
  • Vermeidung von Berufskrankheiten und
  • regelmäßige Gesundheitskontrolle.

Daher ist er vom Arbeitgeber zu Rate zu ziehen, wenn dieser neue Betriebsanlagen und Räumlichkeiten oder die Einführung potentiell gefährlicher Arbeitsstoffe oder gesundheitlich bedenklicher Arbeitsabläufe plant.

Ein wichtiger Bestandteil seiner Aufgaben sind Vorsorgeuntersuchungen, wie sie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt sind.

Meistens machen Arbeitnehmer bei der Einstellungsuntersuchung Bekanntschaft mit dem Betriebsarzt, der die körperliche und gesundheitliche Eignung des Kandidaten für einen Arbeitsplatz prüft. Dazu gehört eine mögliche Gefährdung von Mitarbeiter durch Infektionen und der Ausschluss einer gesundheitlich bedingten Arbeitsunfähigkeit in den kommenden sechs Monaten.

Später kommen regelmäßige betriebsärztliche Untersuchungen hinzu. Hier wird die gesundheitliche Belastung des Arbeitnehmers durch seine Arbeit festgestellt. Wichtig ist die Feststellung, dass die ärztliche Schweigepflicht auch für einen Betriebsarzt gilt und er gegenüber der Betriebsführung nicht zu Auskünften verpflichtet ist. Ebenso wenig zählt das Überprüfen von externen Krankmeldungen zu seinen Aufgaben, wie vielfach angenommen wird.

Insbesondere in Gesundheitsberufen, die den Kontakt zu kranken Menschen erfordern, ist er für die Überprüfung des Infektionsstatus und Impfungen zuständig. Letztere hat er auch durchzuführen, wenn Mitarbeiter eine Dienstreise in gefährdete Gebiete planen.

Gegebenenfalls kann der Betriebsarzt das Stellen von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Tätigkeit oder den Einsatz an einem gesundheitsschonenderen Einsatzort im Betrieb beantragen. Insbesondere gilt das für die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers, wenn dieser aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder infolge von Suchtverhalten auf seinem bisherigen Arbeitsplatz mit Einschränkungen zu kämpfen hat.

In manchen Betrieben finden regelmäßige Schulungen statt, in denen der Betriebsarzt die Arbeitnehmer über die Möglichkeiten des Gesundheitsschutzes informiert und so ihre Gesundheit zu schonen hilft.

Dafür muss der Betriebsarzt über alle Abläufe der Arbeitsstätte informiert sein. Daher nimmt er regelmäßige Begehungen vor, die ihm bei der Beurteilung möglicher gesundheitlicher Gefahren hilft. Anhand dieser Informationen kann er den betrieblichen Gesundheitsschutz beurteilen und gegebenenfalls Empfehlungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und präventive Gesundheitsmaßnahmen aussprechen.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

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